Reisestörung und Rückerstattung
Passagiere haben bei Flugausfällen oder -verspätungen aufgrund von Streiks bestimmte Rechte. Sie haben zur Erstattung Ihrer Entschädigung eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Passagiere umzubuchen oder den Flug zu erstatten.
Daher bitten wir Sie, sofern Ihr Flug vom Streik betroffen ist, folgende Alternativen zu prüfen:
- Umbuchung auf einen späteren Flug: Bitte wenden Sie sich für eine Umbuchung direkt an die Fluggesellschaft
- Erstattung des Fluges: Sofern Sie einen Linienflug gebucht haben, reichen wir für Sie den Flug zur Erstattung bei der Fluggesellschaft ein
Schauen Sie gern hier, um herauszufinden, ob Sie einen Linienflug gebucht haben: Was habe ich für einen Flug gebucht und wen muss ich bei einer Änderung kontaktieren?
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Wenn ein Streik angekündigt wurde, informieren Sie sich bitte direkt bei der Fluggesellschaft und auf der Internetseite des Flughafens, ob Ihr Flug stattfindet oder nicht. Auch kurzfristig können weitere Flüge gestrichen werden.
Planen Sie ebenfalls mehr Zeit am Flughafen ein, da es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
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Zugverspätungen und -ausfälle lassen sich nicht voraussehen. Daher bitten wir unsere Kunden, immer ein Zeitpuffer für die Anreise am Flughafen einzuplanen.
Sollte es dennoch zu einem Ausfall oder Verspätung kommen und Sie wissen bereits, dass Sie Ihren Flug nicht mehr erreichen, kontaktieren Sie unbedingt die Fluggesellschaft vor Abflug des Flugzeuges. Eventuell kann Sie die Fluggesellschaft umbuchen und Sie weichen auf eine spätere Maschine aus.
Lassen Sie sich auch von dem Bahnanbieter die Verspätung/ den Ausfall bestätigen, damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen eventuellen Regress einreichen können.
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Sie haben Ihren Weiterflug aufgrund einer Verspätung des ersten Fluges verpasst. Gehen Sie bitte an den Schalter der Fluggesellschaft und buchen den ursprünglichen Weiterflug auf die nächste Maschine um. Oftmals können Sie Essens-, Getränke- bzw. Wertgutscheine aufgrund des längeren Aufenthaltes am Flughafen bei der Fluggesellschaft anfragen.
Nach Ihrer Reise können Sie den Schaden auch bei der Fluggesellschaft einreichen und eventuell einen Schadensersatz erwirken.
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In diesem Fall kontaktieren Sie bitte umgehend und direkt Ihre Fluggesellschaft für einen Alternativflug. Sollten Sie sich bereits am Flughafen befinden, so setzen Sie sich direkt mit dem Flughafenpersonal in Verbindung.
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Wenn ein starkes Unwetter herrscht, informieren Sie sich bitte direkt bei der Fluggesellschaft und auf der Internetseite des Flughafens, ob Ihr Flug stattfindet oder nicht. Auch kurzfristig können weitere Flüge gestrichen werden.
Wenden Sie sich für eine eventuelle Umbuchung bitte direkt an die Fluggesellschaft.
Planen Sie ebenfalls mehr Zeit am Flughafen ein, da es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
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